
Ein Sicherheitsdienst ist als Dienstleistungsunternehmen unter anderem für den Personenschutz, für Veranstaltungen jeglicher Art, sowie für den Objektschutz zuständig. Diese Dienstleistung bezeichnet man auch als „Wachgewerbe“ und wird folglich durch private Sicherheitsfirmen angeboten.
Aufgrund steigender Kriminalität setzen immer mehr Geschäfte und private Personen besagte Sicherheitsdienste ein, die sich beispielsweise um die Sicherheit von Geschäften oder der Grundstücksabsicherung kümmern. So werden Sicherheitsdienste in Frankfurt für den privaten Objektschutz eingesetzt – dazu zählen Häuser, Geschäfte, die Luxusartikel anbieten, Diskotheken, Bars sowie Veranstaltungen jeglicher Art.
Aufgabenbereiche eines Sicherheitsdienstes im Detail
Im Objektschutz werden sowohl private Haushalte in Villenviertel als auch Geschäfte im Eingangsbereich überwacht, um Einbrüche oder Überfälle zu vermeiden. Ebenso wird beispielsweise ein Sicherheitsdienst in Frankfurt damit beauftragt, Veranstaltungen zu überwachen. Dies beinhaltet die Einlasskontrolle, das Überprüfen der Teilnehmer auf eventuell verbotene Waffen, zur Vermeidung von Gewaltausbrüchen oder Vergleichbares. Der Umfang der privaten Dienstleistung im Sicherheitsgewerbe wird folglich mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.
Eine weitere Dienstleistung wäre der Personenschutz. Hier werden gefährdete Personen vor Angriffen jeglicher Art geschützt – dies beinhaltet auch die Überprüfung der Sicherheit des Ortes, wo die zu bewachende Person beispielsweise auftritt. Zu den zu schützenden Personen zählen unter anderem Politiker, Künstler, Konzernmanager, Frauen und weitere wichtige Persönlichkeit, die beispielsweise in Länder reisen, wo die Gefahr besteht, entführt zu werden.
So kann ein Sicherheitsdienst Frankfurt auch im Frankfurter Flughafen eingesetzt werden, um sowohl die Innen- als auch Außenbereiche zu bewachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Alarmaufschaltung, Brandschutz, Vermeidung von Raubüberfällen und vieles mehr.
Einsatz von Sicherheitsdiensten in Unternehmen
Der Werkschutz gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Sicherheitsdienstes – zu den Hauptaufgaben gehören hier die Pförtner-Tätigkeiten sowie die Überwachung des Firmengeländes und die nächtlichen Kontrollgänge, um Einbrüche zu vermeiden. Bei den Rundgängen werden ebenso die Brandschutz- und Alarmanlage auf Funktionstüchtigkeit überprüft und ob alle Bereiche des Unternehmens vorschriftsmäßig verschlossen sind.
Beratende Tätigkeiten eines Sicherheitsdienstes
Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte beauftragen Sicherheitsdienstleister mit der Beratung in Bezug auf Sicherheit durch Alarmanlagen und die Überwachung dieser als Meldestelle. So werden durch Sicherheitsfirmen auch Dienstleistung wie die Alarmweiterschaltung zum Sicherheitsdienstleister angeboten, die aufgrund ihres 24-Stunden-Services beim Auslösen eines Alarms beim Kunden ein Mitarbeiter zum Objekt schicken. Ebenso werden in vereinbarte Zeitintervalle durch den Dienstleister auch Kontrollen am Haus, oder Grundstück vorgenommen – dies kann beispielsweise auch dann stattfinden, wenn die Bewohner sich auf Reise befinden.
Voraussetzung zur Ausübung des Berufes: Sicherheitsmitarbeiter
Um den Beruf in seinem vollen Umfang ausüben zu dürfen, ist eine Sachkundeprüfung abzulegen. Ebenso ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag vorzuweisen. Die Sachkundeprüfung unterliegt der Gewerbeordnung (§ 34a GewO).